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Referenznummer : 10056 Objekt : 3.250 m² Grundstück in Sonnenberger Villenlage Ort : Wiesbaden Sonnenberg Lage : Die Wohngebiete in Wiesbaden-Sonnenberg zählen zu den ersten Adressen der Landeshauptstadt und des gesamten Rhein-Main-Gebietes. Innerhalb dieses Stadtteils gehört das Villengebiet "Am Birnbaum" im oberen Marktsegment sicherlich zur besten Adresse. Siehe hierzu auch die aktuelle Einwertung der Fachzeitschrift "Capital".
Größe* : 3.247 m²
davon Bauland: 1.709 m² und Gartenland: 1.538 m²Beschreibung : Abrissgrundstück mit alten Baumbestand in absolut ruhiger Villenlage. Bedingt durch die topographische Lage, lässt sich für Auto-Fans hier prima eine Tiefgarage für mehrere Fahrzeuge integrieren.
Durch die Besonderheit des angrenzenden Gartenlands, können Sie überschaubaren Konditionen ein riesiges Parkgrundstück besitzen.
Bebauungsplan : GRZ: 0,14** ( entspricht 239 m² überbaute Fläche )
GFZ: 0,24* ( entspricht 410 m² Geschossfläche )Hinzu kommen die Nutzflächen im UG, die durch die Hanglage bedingt teilweise wohnlich ausgebaut werden können.
(**Grundflächenzahl (§ 19 Abs. 4 BauNVO): Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten, von Nebenanlagen sowie von unterirdischen Bauteilen bis zu einer GRZ von 0,25 (hier 427 m²) überschritten werden)
WR - reines Wohngebiet
II - geschossig
o - offene Bauweise
2 WE / Gebäude
Auszug aus der textlichen Fassung:
- Die maximale Geschosshöhe beträgt bei Vollgeschossen und Geschossen unter Flachdächern 4,00 m.
- Die maximale Gebäudehöhe beträgt bei Flachdächern 8,30 m.
- Die Gebäudehöhe, gemessen an der Oberkante Dachfirst darf bei geneigten Dächern maximal 10 m über dem Bezugspunkt liegen. Die maximale Geschosshöhe beträgt bei Vollgeschossen und Geschossen unter Flachdächern 4,00 m.
Die maximale Gebäudehöhe beträgt bei Flachdächern 8,30 m.
Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen bei Flachdächern durch Dachauf-bauten bis zu einem Volumen von insgesamt 25 m³ und einer Höhe von maximal 2,50 m überschritten werden.
Brüstungen von Dachterrassen dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe nicht überschreiten.
Die Gebäudehöhe, gemessen an der Oberkante Dachfirst darf bei geneigten Dächern maximal 10 m über dem Bezugspunkt liegen.Kaufpreis : verkauft Für weitere Neubauprojekte suchen wir laufend attraktive Bauplätze im Rhein-Main-Gebiet..
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